Die Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer erfüllen einen wichtigen Dienst in unserer Gemeinde als Dienst am Leib Christi (Außerordentlicher Laiendienst gemäß CIC can. 230 §3).
Erste Kommunionausteiler sind Pfarrer, weitere Priester und Diakone. Häufig ist jedoch eine Unterstützung des Pfarrers durch Laien bei der Kommunionausteilung in einer Gottesdienstgemeinde notwendig. Es gibt die Möglichkeit, für den Dienst in einer großen Gemeinde längerfristig beauftragt zu werden, und es gibt die Möglichkeit der ad-hoc-Beauftragung durch den Pfarrer für einen Gottesdienst, in dem zusätzliche Hilfe beim Kommunionausteilen nötig ist.
Um Kommunionhelfer/in zu werden ...
- bedarf es der Empfehlung des Seelsorgers der Gemeinde,
- muss Akzeptanz aus der Gemeinde vorliegen (der Ortskirchenrat muss vor der Beauftragung gehört werden),
- ist eine inhaltliche Einführung in den Dienst notwendig und wird in unserem Bistum durch die Mitarbeiter der Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung in einem Wochenendkurs durchgeführt.
Beauftragung
- Antrag des Pfarrers an den Bischof nach Hören des Ortskirchenrates
- Überreichung der Urkunde, die der Bischof ausstellt
- Einführung in einer Eucharistiefeier durch den Pfarrer
- Gilt für den Bereich, der in der schriftlichen Beauftragung benannt ist und ist nicht davon losgelöst.
Treffen
- Unregelmäßige Treffen in der Gemeinde
- Es gibt Weiterbildungsangebote im Bistum und darüber hinaus weitere Informationen beim Pfarrer, beim Ortskirchenrat und bei uns Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfern der Gemeinde St. Paulus.