Aktuelle Information zum Gottesdienstbesuch
Seit dem 22.11.2021 gilt die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung, die eine 3G-Regel ( genesen, geimpft, getestet) für den Gottesdienstbesuch einführt. Dadurch ist eine Teilnahme am Gottesdienst nur bei Vorlage eines gültigen Nachweises für eine überstandene Coronaerkrankung, eine vollständige Impfung oder einen negativen Corona-Test möglich.
Bitte bringen Sie zum Gottesdienst mit:
Nachweis für Genesung (PCR-Test nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate)
oder
Impfzertifikat (vollständige Impfung, d.h. letzte Impfung älter als 14 Tage)
oder
Zertifikat negativer Antigen-Test (24h) oder PCR-Test ( 48h) einer offiziellen Teststelle.
Die Kontrolle der Nachweise erfolgt durch vom Pfarrer beauftragte Personen.
Laut dem Hinweisblatt des Bistums vom 13.12.2021 gilt für Kinder und Jugendliche an den Weihnachtstagen und zum Jahreswechsel: Die Testpflichten gelten nicht für Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita- Coronaverordnung unterliegen. Dies gilt auch in den Ferien.
Bitte kommen Sie rechtzeitig zum Gottesdienst.
Wir danken für Ihr Verständnis.