3G-Regel für Gottesdienstbesuch
Präzisierung
Präzisierung in Bezug auf Kinder und Jugendliche:
„Die Testpflichten gelten nicht für Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.“
Auszug aus dem Hinweisblatt 3G-Check-In in Kirchen des Bistums Dresden-Meißen, Stand: 25.11.2021
Mit der seit 22. November 2021 geltenden Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist ein Gottesdienstbesuch nur noch unter der sogenannten 3G-Regel möglich. Daher können zum Gottesdienst nur Personen in die Kirchen eingelassen werden, die bei der Kontrolle einen entsprechenden Nachweis vorweisen können.
Als Nachweise werden akzeptiert:
- ein Nachweis über die Genesung,
- ein Nachweis über die vollständige Corona-Schutzimpfung (Impfzertifikat) oder
- ein Zertifikat eines negativen Antigen- (max. 24h) bzw. PCR-Tests (max. 48 h) einer offiziellen Teststelle
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unserer Ortsgemeinden zur Voranmeldung und der Kontaktdaten-Registrierung vor Ort.
Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gottesdienst und zeigen Sie den zur Kontrolle beauftragten Personen unaufgefordert Ihren Nachweis und ein Personaldokument vor.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!