Aktualisierung
3G-Regel weiterhin für Gottesdienstbesuche
Die zuletzt geänderte Fassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 12. Januar 2022 (gültig vom 14. Januar bis 06. Februar 2022) schreibt weiterhin die sogenannte 3G-Regel für den Besuch von Gottesdiensten vor: Daher können zum Gottesdienst nach wie vor nur Personen eingelassen werden, die bei der Kontrolle einen entsprechenden Nachweis vorweisen können.
Als Nachweise werden akzeptiert:
- ein Nachweis über die Genesung (nicht älter als sechs Monate),
- ein Nachweis über die vollständige Corona-Schutzimpfung (Impfzertifikat) oder
- ein Zertifikat eines negativen Antigen- bzw. PCR-Tests (nicht älter als 24h bzw. 48 h)
Kinder und Jugendliche:
Es besteht keine Testpflicht für Kinder, die noch nicht eingeschult wurden.
Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
Ein Bildungsnachweis/Schülerausweis ist nicht zwingend erforderlich, da in Deutschland Schulpflicht besteht und das Alter somit als Beleg ausreicht. Für ältere Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen kann dennoch eine Mitnahme des Schülerausweises hilfreich sein, um diesen auf Nachfrage vorzeigen zu können.
Eine letzte Bitte:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unserer Ortsgemeinden und kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gottesdienst. Zeigen Sie bitte den zur Kontrolle beauftragten Personen unaufgefordert Ihren Nachweis und ein Personaldokument vor.