Institutionelles Schutzkonzept
für die Pfarrei Selige Märtyrer vom Münchner Platz
Institutionelles Schutzkonzept
auf der Grundlage der Ordnung zur Prävention gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Dresden-Meißen
Präambel
Es ist ein zentrales Anliegen der Kirche im Bistum Dresden-Meißen und damit auch in unserer Pfarrei, Kindern und Jugendlichen sichere Räume und vertrauensvolle Beziehungen zu bieten, in denen sie gut begleitet aufwachsen werden und sich entfalten können.
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) unserer Pfarrei dient diesem Zweck. Es soll dabei unterstützen, eine Kultur der Aufmerksamkeit, des Hinhörens und Hinsehens zu schaffen sowie diese zu fördern und zu schulen.
Das vorliegende Schutzkonzept soll ein größtmögliches Maß an Sensibilität und Wachsamkeit für die Wahrung der Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen entwickeln.
Über eine solche Grundhaltung jeder Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiters, angestellt oder ehrenamtlich, hinaus soll dieses Konzept schützende institutionelle Strukturen etablieren. Wir wollen dazu beitragen, dass sich Präventionsarbeit nicht in Einzelarbeit erschöpft und werden die Bemühungen um die Prävention sexualisierter Gewalt zusammenführen. Sie werden nach „innen“ (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und nach „außen“ (Gemeinde und Öffentlichkeit) in ihrem Gesamtzusammenhang transparent dargestellt und somit auch kontinuierlich überprüfbar gemacht. Auf der Basis einer wertschätzenden und respektvollen Grundhaltung wird ein „Schirm der Kultur der Achtsamkeit“ aufgespannt. Es wird getragen durch Partizipation der Beteiligten und durch das Schärfen des Bewusstseins für Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen. Dies erfolgt dadurch, dass die einzelnen Präventions- und Schutzstrukturen unserer Pfarrei miteinander in Beziehung gesetzt werden.
Dieses Schutzkonzept ist auf der Homepage der Pfarrei www.selige-maertyrer-dresden.de und in gedruckter Form öffentlich einzusehen.
Es tritt nach Kenntnisnahme durch das Bischöfliche Ordinariat Dresden am 1. Juni 2021 in Kraft.